§ 129 Verordnungsermächtigung
Die Vorschrift ersetzt § 115 F. 1974/ 1989; Amtliche Begründung dazu s. BT- Drs 19/ 26820, S. 147. Die Verordnungsermächtigung ist dem § 80 PersVG 1955/ § 115 BPersVG F. 1974 nachgebildet und beauftragt die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung zur Durchführung der Wahlen nach diesem Gesetz zu erlassen. Hierbei blieb die Aufzählung der Verordnungsthemen unverändert, während jeweils nur der Einleitungssatz der Norm überarbeitet wurde.
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