Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 20 Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte

In die Entgelttabelle des TV-L, die auch für die unter den TV-L fallenden Lehrkräfte gilt, ist auch die bisherige sog. allgemeine Zulage bei der Herleitung der Beträge einbezogen worden. Lehrkräfte erhielten diese Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte jedoch zuletzt nur in Höhe von 42,98 €, während die Zulage im Verwaltungsdienst je nach Vergütungsgruppe 107,44 bzw. 114,60 € betrug. Für diese Lehrkräfte wird das Tabellenentgelt daher um den (gerundeten) Differenzbetrag vermindert. Das gilt für übergeleitete ebenso wie für neu eingestellte Lehrkräfte. Die Regelung entspricht dem § 19 Abs. 3 TVÜ-VKA (vgl. bei F § 19).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0020