Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 31 Führung auf Probe, § 32 Führung auf Zeit

Bei der Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes durch die Tarifreform 2005/2006 betraten die Tarifvertragsparteien nicht zuletzt mit den §§ 31 und 32 TVöD/TV-L – diese hatten in den Vorgängerregelungen kein Vorbild – Neuland mit dem Ziel verbesserten und flexibleren Personaleinsatzes in Führungspositionen angesichts der Bedeutung, die den sich typischerweise erst im Einsatz deutlicher manifestierenden Führungs- und auch Innovationsfähigkeiten der Leitungskräfte für den Arbeitserfolg der gesamten Organisationseinheit und damit für das Erreichen der Ziele der Verwaltung/des Betriebes zukommt.

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