§ 36 (Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 37 Abs. 2 n. F.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0036
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 37 Abs. 2 n. F.
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