§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
§ 39 behandelt wie allgemein in Tarifverträgen üblich und z. B. im BAT in dessen § 74 geregelt gewesen zunächst den Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVöD und des TV-L bzw. einzelner Vorschriften (Absatz 1), mit Schwerpunkt dann die Kündigung des gesamten Tarifvertrages (Absatz 2) und die Teilkündigung hinsichtlich einzelner Vorschriften (Absatz 4 TVöD, Absätze 3 und 4 TV-L).
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