Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 42 Entsprechende Anwendung, der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats

§ 42 ging unter Anpassung an die neue Paragraphenfolge inhaltsgleich aus § 43 PersVWO 1955 hervor. Die Vorschrift ist bisher nicht geändert worden. Zum Betriebsverfassungsrecht s. H § 32 Rz 1c.

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