§ 45 Sprechstunden
Die Vorschrift geht in Absatz 1 zurück auf § 43 PersVG 1955. Sprechstunden gehören damit zu den traditionellen Kerninstrumenten der Personalvertretung. Die Regelung war allerdings beschränkt auf Dienststellen mit mehr als 100 Beschäftigten und sah allein die Einrichtung von Sprechstunden während der Arbeitszeit im Einvernehmen mit der Dienststelle vor.
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