Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 61 Kürzung der Dienstbezüge

§ 61 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 59 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0061