§ 81 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat
Die Vorschrift ist Teil der Bestimmungen des Unterabschnitts 1 zum förmlichen Beteiligungsrecht der Mitwirkung und befasst sich mit dem Verfahren der Mitwirkung zwischen Dienststelle und Personalrat auf der Ebene, wo die beabsichtigte Maßnahme durchgeführt werden soll (Ausgangsebene). Sie wird ergänzt durch § 82, der das Stufenverfahren regelt, und § 83, der sich zu vorläufigen Regelungen verhält.
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