Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 85 (Sonderregelungen für die Beschäftigten in Bundespolizeibehörden)

Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 111 n. F. (Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6) und ist im Übrigen entfallen; zum aktuellen Rechtsstand s. G § 111.

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