Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 94 Einlegung

Die jetzige Struktur der Vorschrift beruht auf der ArbGG-Novelle 1979 (Neufassung vom 2.7.1979, BGBl. I S. 853). Inhaltlich und in der Gliederung entspricht sie § 89 ArbGG mit den Abweichungen, die in den Unterschieden zwischen zweiter und dritter Instanz bedingt sind.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_l_0094