Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 96 (Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen)

Die Vorschrift beruhte wörtlich auf § 94 PersVG 1955. Diese Norm wurde überführt in § 96 F. 1974 und entsprach inhaltlich dem für den Bundesbereich geltenden § 2 Abs. 3 F. 1974.

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