Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

A. Gesetzliche Grundlagen des Dienstvergehens

Ist das materielle Disziplinarrecht (J 201 Rz 2) geprägt vom Begriff des Dienstvergehens, sind hierzu zunächst die gesetzlichen Grundlagen aufzuzeigen (Rz 2ff.), was auf das normative Gefüge des Dienstvergehens im systematischen Verhältnis der Pflichtentatbestände zum Dienstvergehensbegriff zuführt. Alsdann ist auf den Tatbestandsaufbau des Dienstvergehens einzugehen (J 225ff.), nämlich auf die objektive Tatbestandserfüllung durch pflichtwidriges Handeln (J 226), auch im Verhältnis zu anderem rechtswidrigen Verhalten (J 228).

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