Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

A III. Pflichtverletzung, Dienstvergehen und disziplinare Ordnungswidrigkeit

Ist der Begriff des Dienstvergehens zentrales Thema des materiellen Disziplinarrechts, bedarf es der näheren Klärung, wie sich die Begriffe der Pflichtwidrigkeit und der disziplinaren Ordnungswidrigkeit hierzu verhalten. So zunächst das Verhältnis von Pflichtverletzung und Dienstvergehen (Rz 2 ff.). Zur Frage der Pflichtverletzung ist zu erhellen, dass auch bloß disziplinare Ordnungswidrigkeiten tatbestandsmäßiges Fehlverhalten bedeuten, sie also den Begriff des Dienstvergehens erfüllen (Rz 6 ff.), so nicht aber bloßes Bagatellverhalten (Rz 9).

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