Die Überleitungstarifverträge – Vorbemerkung
Nachdem TVöD und TV-L die bisher geltenden Manteltarifverträge ablösen, würden an sich nicht nur für die nach dem Inkrafttreten der Neuregelungen begründeten, sondern auch für die bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse nur noch die neuen Regelungen gelten, und zwar nicht nur bei beiderseitiger Tarifbindung, sondern auch bei nur arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das Tarifwerk des öffentlichen Dienstes.
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