Vorbemerkungen zu Abschnitt III: Eingruppierung und Entgelt
Abschnitt III des TVöD und des TV-L fasst dem Grundsatz nach die entgeltrelevanten Vorschriften der beiden Manteltarifverträge zusammen, beginnend mit den Eingruppierungsgrundsätzen (§§ 12 und 13) als „Aufhänger“ der sie ausfüllenden Entgeltordnungen (TV-L 2012, Bund 2014, VKA 2017), den Entgeltfolgen vorübergehender höherwertiger Tätigkeit (§ 14), über die Struktur der Entgelttabellen (§ 15) mit dem komplexen Regelwerk der Zuordnung zu den horizontalen Stufen der jeweiligen Entgeltgruppe (§§ 16 und 17), das Programm des tariflichen Leistungsentgelts im TVöD (§ 18; im TV-L ist § 18 im Jahr 2009 wieder entfallen), die Grundsätze für Erschwerniszuschläge (§ 19), die Jahressonderzahlung (§ 20), die Entgeltfortzahlung (§§ 21 und 22), vermögenswirksame Leistungen, Jubiläums- und Sterbegeld als „besondere Zahlungen“ (§ 23), Berechnungs- und Zahlungsregelungen (§ 24) bis zum Anspruch auf betriebliche Altersversorgung in Gestalt der Zusatzversicherung (§ 25).
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