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§ 10 Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto ist notwendiger Bestandteil jeder Arbeitszeitregelung, die dem Arbeitnehmer durch in gewissem Umfang selbstbestimmte ungleichmäßige Verteilung des geschuldeten Arbeitszeitvolumens mehr „Zeitsouveränität“ eröffnet. Demgemäß ist eine Kontoführung bereits bei allen Gleitzeitregelungen erforderlich, die Zeitguthaben (aus „Vorleistungen“ des Arbeitnehmers) und Zeitschulden (aus „Vorleistungen“ des Arbeitgebers bei der Lohnzahlung) ermöglichen. Ebenso muß ein Konto mit Stundenbuchungen geführt werden, wenn der Arbeitgeber seinerseits eine ungleichmäßige Arbeitszeitverteilung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit innerhalb des Ausgleichszeitraums des § 6 Abs. 2 oder in der qualifizierten Form von Arbeitszeitkorridor/Rahmenzeit herbeiführt. Stärker noch gilt das bei modernen Mischformen der gleichzeitig betriebs- und arbeitnehmerorientierten flexiblen Arbeitszeitgestaltung, bei der die konkreten jeweiligen Arbeitszeiten im Team anhand vorgegebener Aufgabenstellungen bzw. Servicezeiten gruppenautonom abgesprochen werden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0010

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