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§ 101 Verhandlungsführung; Geschäftsstelle
Der Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Verhandlung. Im Verhinderungsfalle beider führt sie das dienstälteste Mitglied. Das Dienstalter bestimmt sich nach den Richtlinien zur Regelung des Allgemeinen Dienstalters vom 1. 8. 1968. Die Dauer der Mitgliedschaft beim BPersA, die Art der Mitgliedschaft (ständiges oder nichtständiges, ordentliches oder stellvertretendes Mitglied) sind dabei ohne Belang.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0101
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