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§ 105 (Grundsätze für die Behandlung der Beschäftigten)
§ 105 F. 1974 entsprach der bundesrechtlichen Regelung des § 67 Abs. 1 F. 1974. Diese Norm wurde durch die Föderalismusreform 2006 (s. G vor § 126 Rz 12) zu lediglich nachwirkendem Bundesrecht, da die Kompetenzen des Bundes zur Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG aufgehoben wurden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0105
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