Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Inhalt und Zweck. Neuregelung und befristete Ausnahme f�r �Verwendungseinkommen� beim Bundesamt f�r Migration und Fl�chtlinge (= BAMF). Art. 3a Nr. 3 i.V. m. Art. 11 Abs. 1 d. 7. Bes�ndG v. 3.12.2015 (BGBl. I S. 2163, 2170, 2172) und Neufassung d. � 107d BeamtVG mit Wirkung ab 1.1.2016. Dieses 7. Bes�ndG enth�lt eine Reihe von Ma�nahmen, die der aktuellen, von einem starken Anstieg von Asylbewerbern und Schutzsuchenden gepr�gten Situation Rechnung tragen. Um eine kurzfristige Personalverst�rkung durch Pension�re attraktiver zu gestalten, wird somit die versorgungsrechtliche Hinzuverdienstgrenze f�r Verwendungseinkommen zu Gunsten heutiger Pension�re aufgehoben.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_o_0107d

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: