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§ 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Die Regelungen zur Abtretung von Bezügen, Verpfändung sowie des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts sind seit dem Bundesbesoldungsgesetz aus dem Jahr 1975 (Gesetz v. 23.5.1975, BGBl. I S. 1173), welches eine grundlegende Neukodifikation des Besoldungsrechts beinhaltete (s. dazu näher Einleitung Band III, A 050, Rz 15–17), in § 11 enthalten. Die Vorschrift ist seitdem unverändert geblieben.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0011

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