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§ 11 Teilzeitbeschäftigung

§ 11 behandelt (in Fortführung des § 15b BAT/BAT-O, § 15b MTArb/MTArb-O, § 14b BMT-G/BMT-G-O) den Übergang vorhandener Arbeitnehmer in Teilzeitbeschäftigung bzw. die spätere Rückkehr in die Vollbeschäftigung. Die Vorschrift steht im Kontext der auch – und gerade – im öffentlichen Dienst seit Jahren erfolgreich (vgl. unten Rz 5ff.) verstärkten Förderung von Teilzeitarbeit, mit der nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienpflichten verbessert werden soll und wird, die sich aber auch in den Gesamtrahmen der Arbeitszeitflexibilisierung einfügt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0011

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