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§ 113 (Barrierefreiheit/Änderung des DRiG)

§ 113 enthielt ursprünglich die aus Anlass der Überleitung des PersVG 1955 auf das BPersVG 1974 erfolgten Anpassungen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG), dabei § 4 sowie §§ 49 ff. DRiG. Insoweit war die Vorschrift seit 1974 umgesetzt und durch Zeitablauf funktionslos geworden (s. Rz 3).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0113

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