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§ 123 Verfahrensgrundsätze
In § 123 sind die im Berufungsverfahren geltenden Verfahrensgrundsätze geregelt. Im Wesentlichen finden die Vorschriften über das erstinstanzliche Verfahren Anwendung. In Ergänzung der Vorschriften der WDO sind die des GVG und der StPO heranzuziehen, soweit nicht die Eigenart des gerichtlichen Disziplinarverfahrens entgegensteht (§ 91 Abs. 1 S. 1).
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0123
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