Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 14 Gültigkeit von Amtshandlungen; Dienstbezüge
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 14 Gültigkeit von Amtshandlungen; Dienstbezüge

Satz 1 regelt die Folgen der Nichtigkeit oder der Rücknahme einer Ernennung nach außen, soweit die Rechtswirkung der von dem Ernannten vorgenommenen Amtshandlungen in Frage steht. Satz 2 betrifft einen Teilbereich des Innenverhältnisses, und zwar in bezug auf die gezahlten Leistungen des Dienstherrn. Die Regelung des Satzes 2 ist aber nur ein Teilansatz für die Gestaltung der Rechtsbeziehungen bei Leistungsaustausch trotz Nichtigkeit bzw. späterer Rücknahme der Ernennung oder bei Nichternennung. In den beamtenrechtlichen Kommentaren wird üblicherweise bei dieser Norm auch der Gesamtansatz mit der Rechtskonstruktion des faktischen Beamtenverhältnisses erläutert (s. hierzu Rz 6ff.) Zur entsprechenden Anwendung des § 14 bei formungültiger Begründung des Beamtenverhältnisses (Nichternennung) s. Rz 14.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0014

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 9 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: