• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 15 Urlaub

Die Übergangsregelungen zum Urlaub in § 14 entsprechen bis auf eine Einzelheit denen in § 14 TVÜ-Bund. Auf die Erläuterungen bei F § 15 wird daher verwiesen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0015

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: