• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 15 Wählbarkeit

Die Vorschrift über die Wählbarkeit geht auf §§ 10, 11 PersVG 1955 zurück. Diese war noch stark auf die traditionelle Kernbelegschaft ausgerichtet. Die Grundnorm wurde ersetzt durch § 14 BPersVG F. 1974; dies bewirkte wesentliche Abweichungen gegenüber dem bis 1974 geltenden Recht: Die Beschränkungen für ausländische Beschäftigte sowie für Personal im Vorbereitungsdienst und in entsprechender Berufsausbildung fielen weg. Das Mindestalter wurde durch die Verweisung in Abs. 1 S. 1 entsprechend dem aktiven Wahlrecht auf das ab 1975 geltende allgemeine Volljährigkeitsalter gesenkt (18 Jahre; s. § 2 BGB i. d. F. des Gesetzes v. 31. 7. 1974, BGBl. I S. 1713). Ebenso wurde auf eine bestimmte Dauer der Zugehörigkeit zur einzelnen Dienststelle verzichtet, so dass allein noch die Wartezeiten nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 (F. 1974) erfüllt werden mussten (sechs Monate Ressortzugehörigkeit, ein Jahr Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst). Insgesamt war die Neuregelung gekennzeichnet durch den Abbau früherer Beschränkungen der Wählbarkeit. Die Sonderregelung des § 15 BPersVG F. 1974 über neue Geschäftsbereiche und Dienststellen entsprach, von der redaktionellen Anpassung an § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (F. 1974) abgesehen, dem § 11 PersVG 1955.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0015

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 31 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: