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§ 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-L

§ 2 entspricht im wesentlichen dem § 2 TVÜ-Bund (teilweise auch dem TVÜ-VKA), so dass auf die Erläuterungen bei F § 2 verwiesen werden kann. Auch für den TdL-Bereich ging es darum, die sich bereits aus dem Ablösungsprinzip ergebende Grundaussage, dass der TV-L zum 1. November 2006 an die Stelle des bisherigen tariflichen Regelungswerks tritt, zu präzisieren und angesichts der zu diesem Zeitpunkt gegebenen Unvollständigkeit des „neuen Rechts“ einzugrenzen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0002

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