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§ 2 Regelung durch Gesetz
§ 2 hat seine derzeitige Fassung durch die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 13.11.1980 (BGBl. I S. 2081) gefunden. Seitdem ist die Vorschrift – abgesehen von der inhaltlich irrelevanten Umstellung der Schreibweise des Wortes „gleiche“ zu „Gleiche“ mit Gesetz vom 6.8.2002 (BGBl. I S. 3020) – unverändert geblieben.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0002
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