Startseite » Inhalt » Besoldungsrecht des Bundes und der Länder » § 2 Regelung durch Gesetz
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 2 Regelung durch Gesetz

§ 2 hat seine derzeitige Fassung durch die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 13.11.1980 (BGBl. I S. 2081) gefunden. Seitdem ist die Vorschrift – abgesehen von der inhaltlich irrelevanten Umstellung der Schreibweise des Wortes „gleiche“ zu „Gleiche“ mit Gesetz vom 6.8.2002 (BGBl. I S. 3020) – unverändert geblieben.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0002

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,41 *) PDF | 11 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: