Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23 entspricht im Wesentlichen § 8a BBG a.F. Inhaltlich stimmen beide Vorschriften fast vollständig überein. Die Rechtslage hat sich damit nicht wesentlich verändert. Der Anwendungsbereich des § 23 wurde gegenüber § 8a BBG a. F. lediglich um eine Alternative erweitert. Die Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten ist nun auch ausdrücklich nach der Niederlegung eines Mandats im Europäischen Parlament zu berücksichtigen. Zum 14.5.2015 wurde dieser „letzte“ Anwendungsfall der Vorschrift durch eine redaktionelle Änderung des § 23 Satz 1 als erster Anwendungsfall der Vorschrift eingefügt (vgl. Art. 1 Nr. 7 des Änderungsgesetzes vom 6.3.2015, BGBl. I S. 250).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0023

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 6 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: