Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags

Die Ernennung zum Richter kraft Auftrags dient ebenso wie die zum Richter auf Probe dem Ziel einer sp�teren Verwendung als Richter auf Lebenszeit nach entsprechender Erprobung (�� 12 Abs. 1, 14; vgl. T � 14 Rz 1) und bei gleicher Verwendung w�hrend der Probezeit (�� 13, 16 Abs. 2, 28, 29). Folgerichtig sollen nach � 23 die Vorschriften �ber die Beendigung des Richterverh�ltnisses f�r Richter auf Probe auch f�r Richter kraft Auftrags entsprechend gelten.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_t_0023

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 8,24 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: