Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags
Die Ernennung zum Richter kraft Auftrags dient ebenso wie die zum Richter auf Probe dem Ziel einer spteren Verwendung als Richter auf Lebenszeit nach entsprechender Erprobung ( 12 Abs. 1, 14; vgl. T 14 Rz 1) und bei gleicher Verwendung whrend der Probezeit ( 13, 16 Abs. 2, 28, 29). Folgerichtig sollen nach 23 die Vorschriften ber die Beendigung des Richterverhltnisses fr Richter auf Probe auch fr Richter kraft Auftrags entsprechend gelten.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_t_0023
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte



