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§ 27 Bemessung des Grundgehaltes

Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 194) mit Wirkung vom 1. Juli 2009 (Art. 17 Abs. 7) neu gefasst (s. dazu BTDrucks. 16/7076, S. 136 ff.). Ferner wird auf die umfangreichen Durchführungshinweise gem. RdSchr. d. BMI vom 19. Oktober 2009 – D3 – 221 020/54 – GMBl. S. 1635, 1636ff. Bezug genommen. Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 27 Abs. 7 ist die Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung – BLBV) vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2170) erlassen worden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0027

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