• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 28 Urlaub

§ 28 schafft die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Urlaub jeder Art für die Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten und Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement leisten. Abs. 1 enthält den Anspruch der Soldatinnen und des Soldaten auf Erteilung eines jährlichen Erholungsurlaubs; in Abs. 2 ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Erholungsurlaub versagt werden kann. Abs. 3 schafft die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Urlaub aus besonderem Anlass (Sonderurlaub). In welcher Form und in welcher Höhe Erholungsurlaub und Sonderurlaub zu erteilen sind, ist im Einzelnen in den auf der Grundlage des Abs. 4 ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Nach Abs. 5 kann einer Soldatin oder einem Soldaten in gleicher Weise wie den anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes familienpolitischer Urlaub zur Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen gewährt werden. Abs. 6 regelt die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Vorbereitungsurlaubs für Soldatinnen oder Soldaten, die für die Wahl zu einem nationalen oder zum Europaparlament kandidieren. Abs. 7 gewährt einen Anspruch auf Elternzeit auf Grund der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (EltZSoldV) v. 18. November 2004 (BGBl. I S. 2855), zul. geänd. am 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706, 704).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0028

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 36 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: