Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

Durch den Ruhestandseintritt bzw. die Versetzung in den Ruhestand erfolgt ein Wechsel aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in das Rechtsverhältnis eines Ruhestandsbeamten (§ 25 BeamtStG; L § 30 Rz 9). § 4 definiert neben den Voraussetzungen für die Gewährung von Ruhegehalt und der Wartezeit auf Ruhegehalt auch die Grundsätze der Entstehung des Anspruchs auf Ruhegehalt sowie dessen Berechnung. Nach § 4 Abs. 1 erhält ein Beamter Ruhegehalt grds. nur, wenn er bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Eintritt der Dienstunfähigkeit eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet hat oder alternativ, wenn er infolge Dienstbeschädigung dienstunfähig geworden ist. Die 5-jährige Wartezeit ist auch Voraussetzung für Ansprüche auf Witwen- und Waisengeld. Die Wartezeit wird von der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis gerechnet und umfasst damit beim Laufbahnbeamten bereits die Zeit ab Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, auch wenn dem Beamten in diesem Status kein Versorgungsanspruch zusteht (§ 6 Abs. 1 S. 2; s. Rz 28 ff.). Im Beitrittsgebiet (d.h. in dem in Art. 3 Einigungsvertrag1 genannten Gebiet) beginnt die Wartezeit frühestens ab dem 3.10.1990 (s. Rz 37). In § 4 Abs. 2 wird entsprechend dem Grundsatz der Gesetzesbindung der Zeitpunkt für die Entstehung des Ruhgehaltsanspruchs definiert und in § 4 Abs. 3 werden als Grundlage der amtsgemäßen Versorgung (vgl. O § 5 Rz 13c) die Bemessungsgrundlagen für das Ruhegehalt bestimmt. Beides gehört zu den prägenden Grundsätzen des Versorgungsrechts (BVerfGE 11, 210, 214; vgl. O vor § 1 Rz 13, 9 ff.).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_o_0004

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 31 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: