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§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

Die Aufgaben des �ffentlichen Dienstes und die Organisation ihrer Wahrnehmung hatten sich schon immer der Entwicklung anzupassen; damit musste auch der jeweils bedarfsgerechte Einsatz der personellen Ressourcen bei diesen Anpassungen gew�hrleistet sein. Auch ohne derartige gr��ere Aufgaben- bzw. Organisations�nderungen erfordert das reibungslose Funktionieren der Verwaltungen h�ufig den Wechsel von Mitarbeitern in andere Dienststellen. Personalrechtliche Mobilit�t � �rtlich wie fachlich � geh�rt daher zur Tradition des deutschen �ffentlichen Dienstes, wenngleich herk�mmlich je nach Aufgabenstellung und Ausdehnung des �ffentlichen Arbeitgebers in unterschiedlichem Umfang praktiziert. Nicht nur das Beamten- recht, sondern auch die Tarifvertr�ge des �ffentlichen Dienstes sahen seit jeher die Versetzung und die Abordnung als rechtliche Instrumente der personellen Mobilit�t vor, in neuerer Zeit � ebenfalls nach beamtenrechtlichem Vorbild � um die �Zuweisung� erg�nzt (vgl. � 12 BAT/BAT-O, � 8 Abs. 6 MTArb/MTArb-O, � 9 Abs. 6 BMT-G/BMT-G-O).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0004

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