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§ 41 Eintritt in den Ruhestand kraft Gesetzes; Altersgrenzen; Entlassung bei Berufung nach Erreichen der Altersgrenze

§ 41 fasst drei heterogene Komplexe zusammen, nämlich den Eintritt in den Ruhestand mit Erreichung der Altersgrenze (Abs. 1) einschließlich der Veränderungen der Altersgrenze im Einzelfall (Abs. 2 und 3), ein Verbot der Ernennung zum Beamten nach Erreichung der Altersgrenze (Abs. 4) und den Übergang vom einstweiligen Ruhestand in den dauernden Ruhestand (Abs. 5).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0041

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