• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 42 (Geschäftsordnung)

Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 41 PersVG 1955 überein, soweit Gegenstand der Geschäftsordnung Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsführung des Personalrats sind. Sie stellt aber strengere Anforderungen an den Erlass der Geschäftsordnung. Während nach altem Recht für den Beschluss über den Erlass einer Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder genügte, ist jetzt wegen der Bedeutung der Geschäftsordnung für die Arbeit des Personalrats die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Personalrats (absolute Mehrheit) erforderlich.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0042

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,41 *) PDF | 13 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: