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§ 51 Vertrauensmann der Ortskräfte

§ 51 ist eine Konkretisierung zu § 120 BPersVG, und ergänzt § 50 um eine Regelung für die lokal Beschäftigten (vormals: „Ortskräfte“; dazu s. BVerwG v. 9.3.2012 – 6 PB 27.11, ZfPR online 7-8/2012, 2; K § 91 Rz 8. Insoweit hatte § 91 Abs. 2 BPersVG F. 1974 die Wahl für Ortskräfte ohne deutsche Staatsangehörigkeit geöffnet. Daher war auch § 51 ohne Vorbild in der PersVWO 1955 und Bestandteil der Ablösung der vormaligen Verordnungsermächtigung in § 97 Abs. 1 S. 2 PersVG 1955 (s. H § 50 Rz 1). Daher findet sich auch insofern kein Gegenstück in der WO BetrVG 2001.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_h_0051

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