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§ 67 Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde
Für die Beschwerde als Rechtsmittel regelt zunächst § 67 Abs. 1 allgemein deren Statthaftigkeit, Form und Frist (Rz 19ff.). Demgegenüber werden in Abs. 2 und 3 spezielle Beschwerdelagen angesprochen, wenn es sich um eine Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 59 handelt (Rz 33) bzw. ein Aussetzungsbeschluss nach § 63 bekämpft wird (Rz 34).
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_m_0067
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