Startseite » Inhalt » Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst » § 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter

Bei der Überleitung aus dem Lohnsystem der Arbeiter-Manteltarifverträge in die TVöD-Entgelttabelle werden die Arbeiter im Regelfall sogleich zum 1. Oktober 2005 einer regulären Stufe ihrer Entgeltgruppe zugeordnet. Das ist hier eher möglich als bei den Angestellten, weil das bisherige Lohnsystem deutlich mehr Ähnlichkeiten mit dem neuen TVöD-Entgeltsystem aufweist als das bisherige BAT-Vergütungssystem (Stufenzuordnung nach Beschäftigungszeit, geringere Zahl von Stufen als nach BAT).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_f_0007

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 8,24 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: