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§ 71 Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 71 ist mehrfach und nicht nur im Hinblick auf Detailfragen geändert worden. Zunächst waren in § 71 in der Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 13. November 1980 (BGBl. I S. 2081) nur Fragestellungen betreffend Verwaltungsvorschriften geregelt. § 71 trug die Überschrift „Allgemeine Verwaltungsvorschriften“ und bestand aus zwei Absätzen. Mit Gesetz vom 14. November 1988 (BGBl. I S. 2113) wurde die Überschrift in „Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen“ geändert und ein Abs. 3 angefügt. Mit Gesetz vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702) wurde Abs. 1 gestrichen und die ehemaligen Abs. 2, 3 wurden Abs. 1, 2.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0071

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