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§ 72 Übergangsregelung für die nachträgliche Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten
Die Übergangsregelung des § 72 ist durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 462, ber. S. 1489) mit Wirkung vom 22. März 2012 (Art. 11 Abs. 1) in das BBesG aufgenommen worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0072
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