• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 72e

Die Vorschrift des § 72 e hat verschiedene Vorläuferregelungen. Diese fanden sich in den aufeinanderfolgenden Versionen des § 72 a. Während die unmittelbare Vorläuferregelung allerdings auch die Teilzeitbeschäftigung mitumfasste, beschränkt sich nunmehr § 72 e auf den arbeitsmarktpolitischen Urlaub. Die arbeitsmarktpolitische Teilzeitbeschäftigung ist in der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung des § 72 a aufgegangen. Auch die in der Fassung vom 8. ÄndG v. 30. 6. 1989 (BGBl I S. 1282) vorkommende Überschrift „Ausnahmesituation“ findet sich nicht mehr. Die Dauer der Beurlaubung hat sich zeitlich erheblich reduziert.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0072e

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: