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§ 75 Aufgaben des Präsidialrats
§ 75 regelt Aufgabe und Form der Beteiligung des Präsidialrats als Rahmenvorschrift für die Länder zurückhaltender als dies in den §§ 55, 57 für den Bundesbereich geschehen ist. Damit ist der Landesgesetzgeber weniger durch diese Vorschrift als durch die aus dem Zusammenhang erkennbare Rechtsnatur des Präsidialrats (vgl. T § 74 Rz 1) in seiner Beteiligungsregelung gebunden (offenbar a. A. Schmidt-Räntsch, DRiG, § 75 RdNr. 2).
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_t_0075
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