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§ 77 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes

§ 77 regelt Übergangsvorschriften aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes vom 16.2.2002 (BGBl. I S. 686). Durch dieses wurde die bisherige C-Besoldung durch die W-Besoldung ersetzt. Ausführlich zur legislativen Entwicklung und Neuregelung s. K § 32 Rz 4ff.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0077

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