Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 80 Konkurrenzregelung
§ 80 trifft eine Konkurrenzregelung für die Fälle, dass Personen, die der Dienstleistungspflicht nach den §§ 59 ff. unterliegen, auch einen Pflichtdienst nach dem Wehrpflichtgesetz zu leisten haben.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0080
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.



