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§ 84 Angelegenheiten der Mitwirkung

Die Vorschrift ersetzt § 78 Abs. 1 Nr. 1 a. F. (Abs. 1 Nr. 1), Nr. 2 a. F. (Abs. 1 Nr. 2, 3), Nr. 3 bis 5 a. F. (Abs. 1 Nr. 4 bis 6) sowie § 78 Abs. 2 a. F. (Abs. 2). Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 127.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0084

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