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§ 85 Anwendungsbereich in den Ländern

Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 vom 29. Juli 2008 (BGBl. I 2008, 1582) – BBVAnpG 2008/ 2009 – ist die Vorschrift des § 85 mit identischem Wortlaut als § 86 a. F. in das BBesG aufgenommen worden. Dies geschah mit Art. 1 Nr. 5 BBVAnpG 2008/2009, durch den das BBesG i. d. Fass. d. Bek. vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert am 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), entsprechend geändert wurde.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0085

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