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§ 88 (Sonderregelungen für die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit)

Die Sonderregelungen für die Sozialversicherungsträger nach Bundesrecht und die Bundesagentur für Arbeit (vorm. Bundesanstalt für Arbeit) waren erstmals mit der Neuregelung des Gesetzes im Jahre 1974 geschaffen worden; sie hatten im PersVG-1955 keine Entsprechung. Mit diesen Sonderregelungen wurden unter Berücksichtigung der besonderen Organisationsformen bei den Sozialversicherungsträgern und der damaligen Bundesanstalt für Arbeit Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften geregelt, welche die Anwendung von §§ 6, 7 und §§ 69, 71 (hinsichtlich der Definition der obersten Dienstbehörde) betreffen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0088

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