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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Auszug)
als Art. 1 Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung 2006 (BGBl. I 1897), zuletzt geändert durch Art. 14 und Art. 15 BBVAnpÄndG 2023/2024 v. 22. 12. 2023 (BGBl. I Nr. 414 S. 7). – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0452
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